Forderungseinzug

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Wir überwachen die Zahlungseingänge kontinuierlich und verfolgen jede Forderung konsequent, ohne das Verhältnis zu Ihren Patienten zu belasten.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird konsequent und termingerecht das Mahnverfahren durchgeführt. Der ersten und zweiten Erinnerung folgt ein anwaltliches Schreiben. Der Mahnrhythmus kann dabei von Ihnen individuell festgelegt werden. Nach fruchtlosem Mahnverfahren wird die gerichtliche Einziehung nach Ihren Weisungen eingeleitet und durchgeführt.

Unsere Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und beste Beziehungen zu den privaten Versicherern, Beihilfestellen und zur Politik tragen zu einer Forderungsrealisierungsquote von über 99 % bei.

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